29. Aug. - 30. Aug. 2020
Radreisen
- Tag: Anreise auf der Autobahn Nürnberg – München – Tegernsee über den Achenpass nach Achenkirch. Unsere Radtour führt am Ostufer des Achensees entlang. Ein herrlicher Blick über den fjordartigen See und das Karwendelgebirge verzaubert uns bei der Fahrt. Am südlichen Seeende bei Maurach folgen wir dem Radweg Bavarica Tyrolensis hinunter ins Inntal. Der Innradweg führt uns über Brixlegg in die Glasstadt Rattenberg. In der mittelalterlichen Altstadt sorgen traditionelle Glasbläser und Glasschleifer für Abwechslung. Der Innradweg berührt die Orte Kundl und Wörgl und bringt uns zum Tagesziel in die vielbesungene Stadt Kufstein, die „Perle Tirols“. Wir übernachten im modernen 4-Sterne Arte Hotel (www.arte-kufstein.at) im Zentrum der Stadt. Viele Gasthöfe und Restaurants in der charmanten Altstadt laden zur Einkehr ein.
Ca. 60 km
- Tag: Nach dem Frühstück radeln wir an der Weißache aufwärts nach Scheffau am Wilden Kaiser. Dieser Ansteig kann auch gut mit dem Bus überbrückt werden. Vom Radweg hat man einen tollen Blick auf die Bergkulisse des Kaisergebirges. In Ellmau am Wilden Kaiser erreichen wir den höchsten Punkt der Tour und es geht hinunter nach St. Johann in Tirol. An der Großache entlang kommen wir durch Erpfendorf und Kössen an den herrlich gelegenen Walchsee. Hier beenden wir unsere Runde und fahren mit dem Bus zurück in die Heimat.
Ca. 60 km
Leistungen:
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1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
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a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
- - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
- - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
POMPER REISEN GmbH
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