Busreisen/Wanderreisen

Hier finden Sie unsere aktuellen Reiseangebote, für Busreisen, Radreisen und Wanderreisen. Sowie unsere Tagesfahrten.

  • Frühling in Istrien
    17. Apr. - 21. Apr. 2024
    Busreisen
  • Berlin
    4. Mai. - 5. Mai. 2024
    Busreisen
  • Städtereise Breslau
    1. Jun. - 2. Jun. 2024
    Busreisen
  • Inselhüpfen Dänemark
    26. Jun. - 1. Jul. 2024
    Busreisen
  • Wandern im Salzburger Land / Flachau
    23. Jul. - 28. Jul. 2024
    Busreisen, Wanderreisen
  • Bregenzer Festspiele - Der Freischütz
    13. Aug. - 15. Aug. 2024
    Busreisen
  • Städtequartett in Flandern
    16. Aug. - 19. Aug. 2024
    Busreisen
  • Wenatex - Traunsee und Schloss Hellbrunn
    21. Aug. - 22. Aug. 2024
    Busreisen
  • Schwerin und die Ostseebäder
    29. Aug. - 1. Sep. 2024
    Busreisen
  • Herbst am Achensee
    27. Sep. - 29. Sep. 2024
    Busreisen
  • Saisonabschlussreise 2024 - Filzmoos
    16. Okt. - 20. Okt. 2024
    Busreisen
  • Wenatex - Wolfgangsee und Christkindlmarkt Salzburg
    27. Nov. - 28. Nov. 2024
    Busreisen, Weihnachtsfahrten
  • Winterzauber auf Rügen - und strahlende Hansestädte im Advent
    1. Dez. - 5. Dez. 2024
    Busreisen, Weihnachtsfahrten
  • Donaukreuzfahrt
    5. Dez. - 8. Dez. 2024
    Busreisen, Weihnachtsfahrten
  • Südtiroler Weihnachtsmärkte im Etschtal
    14. Dez. - 15. Dez. 2024
    Busreisen, Weihnachtsfahrten
  • Prosit Neujahr in Passau
    30. Dez. - 1. Jan. 2025
    Busreisen

  • Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

    1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
    5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
    a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
    b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
    c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
    d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
    • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
    • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
    • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
    die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

    2. Zahlungsmodalitäten:
    2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.