Wenatex – Traunsee und Schloss Hellbrunn

21. Aug. - 22. Aug. 2024
Busreisen

2-Tagesfahrt Wenatex Traunsee und Schloss Hellbrunn

Abfahrt zur 2-Tagesfahrt ist am Mittwoch, den 21.08.2024 um 05:30 in Kulmbach am Schwedensteg und um 06:00 Uhr in Bayreuth am Volksfestplatz. Danach fahren wir im komfortablen Reisebus mit Klimaanlage und WC zu unserem ersten Ausflugsziel, den Traunsee. Heir werden wir ca. um 13 Uhr ankommen: Gmunden und der Traunsee: Lassen Sie sich begeistern. Eine Stadt mit Flair und Charme: die Lage am See und dem Gebirge, die Uferpormenade und die Plätze der Altstadt werden auch Sie beeindrucken. Im Jahr 1839 gründeten zwei Engländer hier die Linienschifffahrt mit Dampfschiffen. Bis heute bieten sich den Besuchern Gmundens dadurch einzigartige Natur- und Kulturerlebnisse. Genießen auch Sie um 14:00 Uhr das Vergnügen einer Rundfahrt mit einem der Schiffe der Traunseeflotte. Nach der Schifffahrt haben Sie noch die Möglichkeiten einen gemütlichen Spaziergang durch den Ort Gmunden zu machen. Anschließend fahren wir weiter zu unserem Hotel AJA Ruhpolding. Ab 19.30 Uhr können Sie den Tag bei dem Abendessen mit Unterhaltungsmusik ausklingen lassen.

Am nächsten Tag könenn Sie ab 07:00 Uhr das Frühstück im Hotel genießen. Um 08:30 Uhr geht es weiter zur Firma Wenatex in Salzburg. Hier erwartet Sie eine Präsentation zum Thema „Gesundes Schlafen“, eine Betriebsbesichtigung der Firma Wenatex sowie ein Mittagsimbiss. Um 12:00 Uhr treffen wir uns mit der Reiseleitung und fahren gemeinsam  zum Schloss Hellbrunn. Hier erwartet Sie eine Führung durch die Wasserspiele. Mystische Grotten, originelle Brunnen und Wasserautomaten: Während einer Führung durch die weltberühmten Wasserspiele erleben Sie so manche Überraschung. Um 17 Uhr treten wir dann wieder die Heimreise an.

Reisepreis inkl. Halbpension pro Person im Doppelzimmer: 129,00 €

Reisepreis inkl. Halbpension pro Person im Einzelzimmer: 159,00 €

Die Reise wird unterstützt von der Firma Wenatex in Salzburg.

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosenversicherung!

 

 

Hier können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur Versicherung abschließen.
Reise-Rücktrittsversicherung

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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