Südtiroler Weihnachtsmärkte im Etschtal

14. Dez. - 15. Dez. 2024
Busreisen, Weihnachtsfahrten

Südtiroler Weihnachtsmärkte im Etschtal

Bozen und Meran

1.Tag: Anreise auf der Autobahn Bayreuth – München – Kufstein – Innsbruck – Brenner in die Kurstadt Meran. Auf der Kurpromenade und am Thermenplatz schmücken die traditionellen Hütten die Stadt und verbreiten mit stimmungsvollen Klängen und verführerischen Düften Weihnachtsstimmung. Auf dem Sandplatz befindet sich das Weihnachtshüttendorf. Zwischen den Verkaufsständen erwartet Sie in der „großen“ Almhütte kulinarische Gourmet-Küche und erstklassige Weihnachtsdrinks. Es lohnt auch ein Weihnachtsbummel durch die schön geschmückte Innenstadt. Hier finden Sie viele Geschäfte im historischen Ambiente. Da unser Hotel kein Abendessen bietet, bleiben wir bis 19.00 Uhr in Meran. Natürlich wäre auch ein Abendessen in einem der Restaurants in unserem Übernachtungsort möglich. Wir übernachten im 3-Sterne Hotel Garni Günther (www.hotel-guenther.com) in Burgstall.

2.Tag: Nach dem Frühstück fahren wir mit dem Bus nach Bozen. Der Christkindlmarkt in der Landeshauptstadt Südtirols ist der größte in Italien. 80 dekorierte Weihnachtsstände rund um den Waltherplatz locken Besucher mit handbemalten Christbaumkugeln, Strohsternen, Holzschnitzereien, Filzarbeiten und natürlich Südtiroler Spezialitäten wie Speck, Schüttelbrot und köstlichen Destillaten. Neben dem großen Christkindlmarkt am Walterplatz haben sich im Laufe der Jahre einige kleine Märkte in der Stadt dazugesellt. Genießen Sie schöne Stunden in der alpenländischen Stadt, bevor wir am Nachmittag die Heimreise antreten.

Leistungen: 

  • Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • 1x Übernachtung / Frühstück im 3-Sterne Hotel Garni Günther in Burgstall 

Reise-Nr.:                             SUED1214

Termin:                                 14.12.-15.12.24

Reisepreis:                            225,00 €

Einzelzimmerzuschlag:        15,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
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b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
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d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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