30. Dez. - 1. Jan. 2025
Busreisen
Prosit Neujahr in Passau mit Silvester-Schifffahrt auf der Donau
1.Tag: Gemütliche Anreise nach Passau. Der Tag steht zur freien Verfügung. Besuchen Sie eines der Museen, erholen Sie sich im Erlebnisbad Passau mit Saunawelt vom stressigen Alltag oder shoppen Sie in der sehenswerten Innenstadt. Unser Hotel Atrium (www.atrium-passau.de) bietet kein Abendessen. Da es aber nah am Zentrum liegt, sind viele Restaurants fußläufig erreichbar.
2.Tag: Den heutigen Tag beginnen wir mit einem Stadtrundgang in Passau. Eingerahmt von der Burganlage Veste Oberhaus und dem Wallfahrtskloster Mariahilf präsentiert sich die Passauer Altstadt von einer ihrer schönsten Seiten. Im barocken Stadtbild Passaus finden Sie Kirchen, die bischöfliche Residenz, das Rathaus, große Plätze und romantische Promenaden. Ein weiteres Wahrzeichen ist der Dom. Ein Stadtführer wird uns beim 2-stündigen Rundgang alle Sehenswürdigkeiten näherbringen. Gegen Mittag endet die Führung.
Am Abend findet die große Silvesterfeier statt. An einer der Liegestellen entlang der Donaulände in der Altstadt Passaus wartet schon unser Schiff zur großen Silvesterfeier. Es erwartet Sie ein köstliches Abendessen, Live-Band mit Tanzmusik sowie eine Mitternachtssuppe. Sie fahren zunächst in das Donautal und kehren vor Mitternacht wieder in das Stadtgebiet zurück. Das neue Jahr beginnt mit einem wunderschönen Feuerwerk, welches Sie vom Schiff aus bewundern können.
3.Tag: Nach einem ausgiebigen Frühstück treten wir die Heimreise an.
Leistungen:
- Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
- 2x Übernachtung / Frühstück im Hotel Atrium in Passau
- 2-stündiger Stadtrundgang Passau
- 5 ½ -stündige Silvesterschifffahrt auf der Donau
- Live-Musik und Tanz
- 4-Gang-Menü oder Galabuffet
- Mitternachtssuppe
Reise-Nr.: SILD1230
Termin: 30.12.24-01.01.25
Reisepreis: 535,00 €
Einzelzimmerzuschlag: 114,00 €
Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
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Bitte füllen Sie dazu unser Anfrageformular aus, wir kontaktieren Sie anschliessend:Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten
1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
- - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
- - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
POMPER REISEN GmbH
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