Städtereise Mailand und Como

5. Apr. - 7. Apr. 2024
Busreisen

Städtereise Mailand und Como

1.Tag: Anreise auf der Autobahn Bayreuth – Nürnberg – Memmingen – Bregenz -Chur – Bellinzona nach Como am Comer See direkt zu unserem Hotel im Stadtzentrum, das B&B Hotel Como City Center (www.hotel-bb.com/it/hotel/como-city-center). Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung. Sie haben die Möglichkeit die Stadt auf eigene Faust zu erkunden oder an den See zu spazieren. Alles ist fußläufig vom Hotel erreichbar, auch zahlreiche Restaurants für ein gemütliches Abendessen.

2.Tag: Nach dem Frühstück starten wir in die Modemetropole Mailand. Bei einer Stadtführung lernen Sie die Scala Mailand, eines der bekanntesten Opernhäuser Europas, den Dom, den Königspalast, das Castello Sforzesco und die Galleria Vittorio Emanuelle II, die Einkaufsgalerie mit den Luxusgeschäften der bekanntesten Designern, kennen. Ab Mittag steht der Tag zur freien Verfügung. Bummeln Sie durch die Metropole, shoppen Sie in den vielen Boutiquen und Outlets oder besuchen Sie Museen. Erst am Abend fahren wir zurück nach Como zu unserem Hotel.

3.Tag: Wir starten nach dem Frühstück unsere Heimreise. Zurück auf der Anfahrtsstrecke legen wir in Bregenz am Bodensee eine Pause zur Mittagseinkehr ein, bevor wir wieder nach Bayreuth / Kulmbach fahren.

Leistungen:

  • Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • 2x Übernachtung / Frühstück im 3-Sterne B&B Hotel Como City Center
  • Stadtführung Mailand

Termin:                                 05.04.-07.04.2024

Reisepreis:                           345,00 €

Einzelzimmerzuschlag:        70,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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