Wochenend-Radreise in den Chiemgau

3. Jun. - 4. Jun. 2023
Radreisen

1.Tag: Anreise mit dem Bus nach Feldkirchen-Westerham. Im Ortsteil Feldkirchen entladen wir die Räder und fahren Richtung Westerham an die Mangfall auf den gleichnamigen Radweg. Diesem folgen wir über Brückmühl Richtung Bad Aibling, wo wir den Radweg kurz verlassen und die Mangfall überqueren, um durch die Kurstadt zu radeln. Anschließend radeln wir zurück zum Radweg weiter Richtung Rosenheim. Ein Abstecher in die schöne „TV-Serienstadt“ ist zu empfehlen. Anschließend verlassen wir den Mangfallradweg über den Inn und radeln auf dem Salinenradweg zum idyllischen Simssee. Nun geht es am Westufer entlang über Krottenmühl und Mauerkirchen nach Aiterbach zu unserem Hotel. Wir übernachten im Hotel Aiterbach (www.aiterbach.bayernbankett.de) direkt am Chiemsee im Aiterbacher Winkel. Ca. 55 km

2. Tag: Nach dem Frühstück starten wir ab Hotel auf dem Chiemsee-Rundweg, einem der schönsten Radwege in Bayern. Wir gelangen nach Gstadt am Chiemsee. Hier ist eine Überfahrt auf die Fraueninsel möglich. Weiter geht es über Gollenshausen nach Seebruck am Nordufer des Chiemsees. Am östlichen Ufer durchfahren wir Chieming und erreichen Feldwies. Hier führt der Radweg weg vom Ufer. Über Übersee und Irschen geht es zurück an den Chiemsee und weiter zu unserem Ziel nach Prien/Stock. Hier gibt es die Möglichkeit zur Schifffahrt auf die Insel Herrenchiemsee. Der Bus steht zur Verladung und Rückfahrt bereit. Ca. 53 km

 

Leistungen:

  • Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • Fahrradtransport im Spezialanhänger
  • 1x Halbpension im Hotel Aiterbach am Chiemsee
  • Radreisebegleitung
  • Kaffee und Kuchen bei der Anreise

Reise-Nr.:                            CHIE0603

Termin:                                 03.06.-04.06.23

 Reisepreis:                             215,00 €

Einzelzimmerzuschlag:            30,00 €

 Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 

 

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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