29. Aug. - 4. Sep. 2022
Radreisen
1.Tag: Anreise auf der Autobahn München – Innsbruck – Brenner nach Andrian in unser Quartier, das 3-Sterne Hotel Stamserhof (www.stamserhof.it). Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung.
2. Tag: Heute empfehlen wir Ihnen eine Radtour auf der Radroute „Via Claudia Augusta“ bis Trient. Der Radweg führt Sie an der Etsch entlang Richtung Bozen. Die eher flache Etappe führt zum Teil durch die Obstgärten Südtirols über Salurn nach Trient. Hier steht der Bus zur Rückfahrt bereit. Ca. 70 km
3. Tag: Unser Bus bringt Sie in den Vinschgau nach Schlanders. Die Radtour geht auf dem Vinschgauer-Radweg durch Apfelplantagen zuerst über Latsch nach Kastelbell. Hier findet man schon die ersten Weingüter. Über Naturns und Algund erreichen Sie die schöne Kurstadt Meran. An der Etsch entlang radeln Sie zurück zum Hotel. Ca. 55 km
4. Tag: Unser Radlvorschlag: Radeln Sie auf einer Rundtour zuerst über St. Pauls zum Kalterer See. Der See liegt im Herzen der Südtiroler Weinstraße und ist mit seiner Tiefe von nur knapp 6 m einer der wärmsten Badeseen der Alpen. Über Girlan können Sie in die Landeshauptstadt Bozen radeln. Hier lohnt Sich ein Aufenthalt zum Bummeln und Shoppen. Anschließend geht es mit dem Fahrrad zurück zum Hotel. Ca. 60 km
5. Tag: Unsere Empfehlung für eine Bergetappe: Ab Hotel können Sie das Möltental hinauf nach Mölten radeln und weiter in den Ort Hafling, bekannt durch die gleichnamigen Pferde. Über das Skigebiet Meran 2000 können Sie dann hinab nach Meran rollen und über Nals zurück zum Hotel fahren. Ca. 60 km
6. Tag: Als heutige Tour empfehlen wir mit dem Fahrrad nach Bozen zur Rittner Seilbahn zu fahren. Das Fahrrad kann mit der Seilbahn für ca. 7,00 € transportiert werden. Bevor Sie dann die Abfahrt Richtung Bozen machen, empfehlen wir den Besuch der Erdpyramiden. Das geologische Phänomen fand seinen Ursprung in der Eiszeit. Aufgrund der Witterungseinflüsse werden die Pyramiden immer dünner und unbeständiger. Ab Bozen geht radeln Sie wieder zurück zum Hotel. Ca. 55 km
7. Tag: Nach dem Frühstück treten wir dann gemütlich die Heimreise an.
Leistungen:
Reise-Nr.: ANDR0829 Termin: 29.08.-04.09.22 Reisepreis: 595,00 € Einzelzimmerzuschlag: 108,00 € Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung |
Reise-Rücktrittsversicherung
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1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
- - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
- - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
POMPER REISEN GmbH
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