Die schönsten Weihnachtsmärkte Südböhmen – Budweis und Krumau

30. Nov. - 1. Dez. 2019
Busreisen

Weihnachtsmärkte Budweis und Krumau

1. Tag: Anreise über Weiden – Pilsen – Pisek nach Budweis. Bei einer Stadtführung haben Sie Gelegenheit die Bierstadt an der Moldau näher kennenzulernen. Liebevoll restaurierte Häuser aus vielen Epochen sind in der Stadt zu entdecken. Anschließend beziehen wir unsere Zimmer im 4-Sterne Hotel Drei Birnen (www.utrihrusek.cz) im Zentrum der Stadt. Der Weihnachtsmarkt, auf einem der schönsten Stadtplätze Tschechiens, ist nur 300 m vom Hotel entfernt. Der Rest des Tages steht Ihnen zur freien Verfügung.

2. Tag: Nach dem Frühstück fahren wir in die nahegelegene Stadt Böhmisch Krumau. Die Stadt wird auch als das tschechische Rothenburg bezeichnet und ist zu jeder Jahreszeit bezaubernd. Zur Weihnachtszeit ragt jedoch ihre Schönheit noch mehr heraus. Der Stadtplatz Náměstí Svornosti wird zum Treffpunkt der Freunde und auch Ziel der Touristen sein. Ab dem 29. November bis zu den Dreikönigen dominiert dem Stadtplatz der leuchtende Weihnachtsbaum, unter dem die Weihnachtslieder gesungen werden, der Nikolaus Süßigkeiten verschenkt und die Post an den Weihnachtsmann gesammelt wird. Die Atmosphäre unterstreicht die lebende Weihnachtskrippe und die Weihnachtsstimmung wird von den Adventswochenenden mit dem Markt gekrönt. Am Nachmittag treten wir die Heimreise an.

Leistungen:
– Fahrt im bequemen Reisebus WC und Klimaanlage
– 1 x Übernachtung / Frühstücksbuffet im 4-Sterne Hotel Drei BirnenReise-Nr.: SBÖH1130
Termin: 30.11.- 01.12.19
Reisepreis: 119,00 €
Einzelzimmerzuschlag: 11,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

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5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
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  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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