Urlaub an der Südtiroler Weinstraße – 3***Hotel Teutschhaus in Kurtinig

18. Aug. - 23. Aug. 2019
Busreisen, Radreisen

1. Tag: Anreise auf der Autobahn Bayreuth – München – Innsbruck – Brenner nach Kurtinig. Sie logieren im Hotel Teutschhaus inmitten von Obstgärten und Weinbergen. Die komfortablen Zimmer sind mit DU/WC, TV, Telefon, Safe und Balkon ausgestattet. Das Hotel verfügt über einen kleinen Wellnessbereich mit Sauna und Dampfbad, einen kleiner Fitnessbereich und einen Außenpool. Morgens stärken Sie sich am vitalen Frühstücksbuffet und am Abend werden Sie mit einem 3-Gang-Menü mit Salatbuffet oder bei schönem Wetter mit einem Buffet im Garten verwöhnt.

2. und 5. Tag: Das Südtiroler Unterland ist bekannt für das milde Klima und lädt zu Wanderungen und Ausflügen ein. Das Hotel bietet dienstags eine 1,5 Stunden Führung durch das hauseigene Obst- und Weingut. Im historischen Weinkeller können die Weine nach dem Abendessen verkostet werden. Öffentliche Verkehrsmittel für Ausflüge nach Bozen oder Trient halten in den Nachbarorten Kurtatsch und Laag. Nähere Informationen erhalten Sie im Hotel.

6. Tag: Nach dem Frühstück haben Sie noch etwas Zeit. Unser Bus holt Sie am späten Vormittag ab und bringt Sie zurück nach Hause.

Leistungen:

  • Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • 5 x Halbpension im 3-Sterne-Hotel Teutschhaus
  • Führung durch Obst- und Weingut
  • Lichtbildvortrag über Südtirol
  • Termin:         18.08.-23.08.19
    Reise-Nr.:     STIR0818
    Reisepreis:                          415,00 €
    Einzelzimmerzuschlag:   80,00 €

    Sie möchten Ihr Fahrrad oder E-Bike mitnehmen?
    Wir machen es möglich.
    20,00 € pro Fahrrad oder E-Bike

    Mindestteilnehmerzahl:   15 Personen
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Hier können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur Versicherung abschließen.
Reise-Rücktrittsversicherung

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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