Leipzig Buchmesse oder Stadt

29. März. - 29. März. 2025
Tagesfahrten


Leipzig Buchmesse:

Erleben Sie die Leipziger Buchmesse und Europas größtes Lesefest Leipzig liest! Das bedeutendste Frühjahrsereignis der Buch- und Medienbranche bringt Leser:innen, Autor:innen, Verlage und Medien an einem Ort zusammen. Sie alle treffen sich in Leipzig, um den Facettenreichtum der Literatur zu feiern, sich auszutauschen und Neues zu entdecken. Erkunden Sie das literarische Angebot von Aussteller:innen aus über 40 Ländern und lassen Sie sich von dem vielfältigen Veranstaltungsprogramm verzaubern.

Oder erkunden Sie die Stadt Leipzig:

Leipzig ist ein faszinierendes Ausflugsziel, das Geschichte, Kultur und modernes Stadtleben perfekt vereint. Besucher können durch die Altstadt schlendern und beeindruckende Sehenswürdigkeiten wie das Völkerschlachtdenkmal, die Nikolaikirche und das Gewandhaus entdecken. Die Stadt ist auch ein Paradies für Kunst- und Musikliebhaber – das Bach-Museum und das Opernhaus bieten einzigartige Erlebnisse. Besonders beliebt sind auch die modernen Viertel wie Plagwitz, die mit kreativen Galerien, Cafés und Industriebauten einen besonderen Charme versprühen. Der nahegelegene Leipziger Auwald lädt zu entspannten Spaziergängen und Naturerlebnissen ein. Leipzig bietet für jeden Geschmack etwas – von historischen Highlights bis hin zu urbanem Flair.

Kosten Busfahrt ab Bayreuth/Kulmbach: 45,00 €

 


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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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