Karneval in Venedig

1. Mrz. - 2. Mrz. 2025
Busreisen

                                         Karneval in Vendig

1. Tag: Abfahrt am Vortag (28.02.25) um 21.00 Uhr in Kulmbach und 21.40 Uhr in Bayreuth. Auf der Autobahn Bayreuth – München – Innsbruck – Brennerpass – Verona fahren wir nach Punta Sabbioni, gelegen an der Lagune von Venedig (Ankunft 01.02.25 ca. 10.00 Uhr). Sie bekommen jetzt ein Ticket für die Linienschiffe. Mit diesem Fahrschein haben Sie die Möglichkeit nicht nur nach Venedig und zurück zu fahren, sondern Sie können innerhalb 24 Stunden auch die kleineren Inseln anfahren, z.B. Murano (bekannt durch die Glasbläserei) oder Burano mit den bunten Häusern. Auch in Venedig können Sie damit die Linienschiffe benutzen und den Canale Grande entlang fahren. Ab Punta Sabbioni fährt unser Bus um ca. 22.00 Uhr zum Ancora Sport Hotel in Meolo zum Übernachten. (www.ancorasporthotel.com/de/home-2/)

2. Tag: Unsere Heimreise treten wir nach dem Frühstuck gegen 10:00 Uhr an. Die Rückkunft in Bayreuth / Kulmbach ist gegen 22.00 Uhr.

Leistungen:

  • Fahrt im konfortablem Reisebus Klimaanlage und WC
  • 2-Fahrer-Besetzung
  • 1x Übernachtung / Frühstücksbuffet im Ancora Sport Hotel in Meolo
  • 24 Stunden Schiffsticket
  • Zufahrts- und Parkgebühren Punta Sabbioni
  • Eintritt Karneval Venedig

Reisepreis: 275,00 €                                                    Einzelzimmerzuschlag: 21,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!


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Bitte füllen Sie dazu unser Anfrageformular aus, wir kontaktieren Sie anschliessend:
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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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