Radeln entlang der Vils / Niederbayern

21. Mai. - 22. Mai. 2022
Radreisen

1.Tag: Anreise über die Autobahn Nürnberg – Regensburg, weiter über die Bundesstraße nach Landshut erreichen wir Taufkirchen. Am sehenswerten Wasserschloss laden wir die Fahrräder aus und steigen auf dem Vilstal-Radweg ein. Auf der ehemaligen Bahntrasse radeln wir durch dünn besiedelte Naturlandschaften über Moosen und Velden nach Vilsbiburg mit dem schönen Stadtplatz. Weiter über Aham radeln wir Richtung Marklkofen. Hier lohnt sich für Eberhofer Fans (Kaiserschmarrndrama) ein Abstecher nach Frontenhausen. Der Ort ist der wichtigste Drehort der Eberhofer-Filmreihen, bekannt als Niederkaltenbach. Weiter geht es zum Vilstalsee und unserem Übernachtungsort Reisbach. Im gemütlichen Landhotel Schlappinger Hof (www.schlappinger-hof.de) werden wir die Nacht verbringen. Ca. 53 km

2. Tag: Ab Hotel führt uns der Radweg über Ober- und Niederhausen nach Mettenhausen. Nah an der Vils entlang radeln wir nach Aufhausen. Weiter geht es über Eichendorf nach Rengwartling, wo wir den Vilskanal und die Vils nach Göttersdorf überqueren. Hinter Kriesdorf radeln wir nahe an der Vils durch das Vils-Engtal Naturschutzgebiet in die kleine 3-Flüsse-Stadt Vilshofen an der Donau. Hier laden wir die Fahrräder ein und fahren auf der Autobahn Regensburg – Nürnberg zurück nach Bayreuth / Kulmbach. Ca. 53 km

Leistungen:

  • Fahrt im komfortablen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • Fahrradtransport im Spezialanhänger
  • 1x Halbpension im Landhotel Schlappinger Hof in Reisbach
  • Radreisebegleitung
  • Kaffee und Kuchen bei der Anreise

Reise-Nr.:                             VILS0521

Termin:                                 21.05.-22.05.22

Reisepreis:                         185,00 €

Einzelzimmerzuschlag:    12,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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