Wandern und Erholung in Südtirol / Andrian

29. Aug. - 4. Sep. 2022
Busreisen

 

1.Tag: Anreise auf der Autobahn München – Innsbruck – Brenner nach Andrian in unser Quartier, das 3-Sterne Hotel Stamserhof (www.stamserhof.it). Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung.

2. -6. Tag: Während Ihres Aufenthalts gibt es neben den vielen schönen Wandermöglichkeiten auch jede Menge Freizeitmöglichkeiten, die Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichen können. Besuchen Sie die Städte Bozen und Meran, wandern Sie auf einen der aussichtsreichen Waalwegen oder fahren Sie mit den Seilbahnen in luftige Höhen und genießen Sie den Ausblick auf die Südtiroler Bergwelt. Wir empfehlen Ihnen den Kauf der Mobilcard Südtirol (Mobilcard). Hiermit können Sie einen 1, 3 oder 7 Tage sämtliche Verkehrsmittel (auch Seilbahn) kostenlos benutzen. Für Kulturinteressierte lohnt sich eventuell auch die Mobilcard für Museen. Informationen dazu finden Sie auch auf der oben genannten Internetseite.

7. Tag: Nach dem Frühstück treten wir dann gemütlich die Heimreise an.

Leistungen:

  • Fahrt im komfortablen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • 6x Halbpension im 3-Sterne Hotel Stamserhof

 Reise-Nr.:                              ANDW0829          

Termin:                                  29.08.-04.09.22

Reisepreis:                                       535,00 €

Einzelzimmerzuschlag:               108,00 €

 

Mindestteilnehmerzahl:       15 Personen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

Hier können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur Versicherung abschließen.
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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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