18. Jun. - 19. Jun. 2022
Radreisen
1.Tag: Anreise auf der Autobahn Nürnberg und weiter auf der A6 Richtung Heilbronn. Hier laden wir bei Übrigshausen die Fahrräder aus und radeln auf dem Radweg Hohenlohe – Kraichgau über Beltersrot durch den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald Richtung Waldenburg mit dem Schloss (Abstecher möglich) nach Neuenstein. Wir radeln durch den Ort, vorbei am Schloss Neuenstein, ein mächtiger Vierflügelbau im Stil der Renaissance. Weiter geht es nach Öhringen mit dem sehenswerten Hofgarten. Über Obersulm und Weinsberg mit der Burgruine Weibertreu erreichen wir die schöne und vielfältige Käthchen- und Weinstadt Heilbronn. Wir übernachten im 4-Sterne Mercure Hotel Heilbronn (www.all.accor.com). Ca. 50 km
2. Tag: Nach dem Frühstück verlassen wir Heilbronn und radeln über den Neckar nach Böckingen. Vorbei an landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofläden geht es vorbei an Leingarten nach Schwaigern. Die kleine Stadt bietet neben dem Schloss und der Schlosskapelle auch einige schöne Fachwerkbauten. Über Gemmingen erreichen wir Eppingen. Die schöne Fachwerkstadt lädt zu einer Pause ein. Durch die kleinen Orte Elsenz – Odenheim – Stettfeld (Römermuseum) geht es über Ubstadt-Weyer zu unserem Zielort Bruchsal. Der Bus wartet am Schloss zur Rückreise. Wer noch Zeit hat, kann das Deutsche Musikautomaten-Museum im Schloss besichtigen mit rund 500 Musikautomaten vom 17. Bis 21. Jahrhundert. Über die Autobahn Heilbronn – Nürnberg fahren wir wieder zurück nach Bayreuth / Kulmbach. Ca. 62 km
Leistungen:
Reise-Nr.: KRHO0618 Termin: 18.06.-19.06.22 Reisepreis: 199,00 € Einzelzimmerzuschlag: 30,50 € Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! |
Reise-Rücktrittsversicherung
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1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
- - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
- - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
POMPER REISEN GmbH
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