Apfelbaumblüte in Südtirol

10. Apr. - 11. Apr. 2021
Busreisen

1.Tag: Anreise auf der Autobahn Nürnberg – München – Garmisch-Partenkirchen – vorbei an der Zugspitze – über den Fernpass ins Inntal nach Landeck. Weiter über den Reschenpass und durch den Vinschgau mit den blühenden Apfelbäumen nach Meran. Erkunden Sie die Kurstadt, bummeln Sie durch die Geschäfte in der Laubengasse oder spazieren Sie an der Flusspromenade entlang. Wanderlustige haben auch die Möglichkeit mit unserem Bus nach Dorf Tirol zu fahren und auf dem aussichtsreichen Tappeinerweg nach Meran zu laufen. Am späten Nachmittag fahren wir zu unserem Hotel Botango in Partschins (www.botango.it).

2.Tag: Nach dem Frühstück haben Sie die Möglichkeit auf dem Marlinger Waalweg mit grandiosen Blicken auf das Meeraner Becken zu wandern. Der 12 km lange Weg verläuft über den Dörfern Forst, Marling und Tscherms und endet in Oberlana. Dort werden Sie wieder vom Bus abgeholt. Als Alternative bringt Sie unser Bus zum Schloss Trauttmansdorff mit den botanischen Gärten (Eintritt nicht im Reisepreis enthalten, 14 €). Am frühen Nachmittag beginnen wir die Heimreise durchs blühende Etschtal nach Bozen und fahren dann auf der Brennerautobahn nach Österreich. Über Kiefersfelden – München fahren wir zurück nach Bayreuth / Kulmbach.

 

Leistungen:

  • Fahrt im Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • 1x Halbpension im 3-Sterne Hotel Botango in Partschins
  • 3-Gang-Abendmenü im Rahmen der Halbpension
  • Nutzung der Wellnessoase mit Hallenbad und verschiedenen Saunen

Reise-Nr.:        APFE0410

Termin:            10.04.-11.04.2021

Reisepreis:                              165,00 €

Einzelzimmerzuschlag:        20,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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