Urlaub zwischen Chiemgauer Alpen und Chiemsee

25. Jul. - 1. Aug. 2020
Busreisen, Radreisen

  1. Tag: Anreise auf der Autobahn Bayreuth – München – zum Hotel (www.wessner-hof.de) Weßner Hof in Marquartstein.
  1. und 7. Tag: Lassen Sie den Alltag hinter sich und genießen Sie ein autofreies Urlaubserlebnis. Das Hotel Weßner Hof im bayerischen Alpenland hat gemütlich eingerichtete Gästezimmer mit DU/WC, Fön, Telefon, Kabelfernsehen und Radio. Im Hotelrestaurant werden Sie mit deutsch-bayerischer Küche verwöhnt. Viele Produkte werden in der eigenen Landwirtschaft erzeugt. Die Haus-Konditorei und Schnapsbrennerei runden das kulinarische Angebot ab. Keine 300 m vom Hotel entfernt ist eine Bushaltestelle, die Sie zum Chiemsee oder auch nach Reith im Winkl bringt. Schifffahrten auf dem Chiemsee, Wandermöglichkeiten oder Shoppingtouren sind von hier aus ohne Auto kein Problem. Der Chiemgau bietet auch für Radfahrer viele Radwege für schöne Touren. In der „Wohlfühlstub’n“ können Sie bei Massagen und Kosmetikbehandlungen entspannen.
  1. Tag: Heimreise am Nachmittag auf der Autobahn München – Nürnberg nach Bayreuth/Kulmbach.
Leistungen:

  • Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • 7 x Schmankerlpension mit 3-Gang-Abendmenü

    Termin:         25.07.-01.08.20
    Reise-Nr.:     CHIE0725
    Reisepreis:                          479,00 €
    Einzelzimmerzuschlag:   154,00 €

    Sie möchten Ihr Fahrrad oder E-Bike mitnehmen?
    Wir machen es möglich.
    20,00 € pro Fahrrad oder E-Bike

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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