Urlaub am Achensee – 3-Sterne Hotel Rotspitz in Maurach

18. Aug. - 23. Aug. 2019
Busreisen, Radreisen

1. Tag: Anreise auf der Autobahn Nürnberg – München – Kufstein nach Maurach am Achensee zum Hotel Rotspitz (www.rotspitz.at). Sie wohnen in neu renovierten Zimmern und werden am Abend mit verschiedenen Themenmenüs und Buffets verwöhnt.

2. und 5. Tag: Die Urlaubsregion Achensee hat vieles zu bieten. Das Rofangebirge lädt zum Wandern ein. Die Seilbahn ist nur wenige Gehminuten vom Hotel entfernt. Genießen Sie eine Schifffahrt auf dem See oder spazieren Sie am See entlang und besuchen Sie den Nachbarort Pertisau. Ab Maurach können Sie mit der Dampf-Zahnradbahn nach Jenbach ins  Inntal fahren. Die Linienbusse der Region Achensee können Sie während Ihres Aufenthalts kostenlos nutzen. Sie möchten lieber etwas Erholung? Der Wellnessbereich mit verschiedenen Saunen und Whirlpool steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Erholung und Spaß bietet Ihnen auch das neue Freizeitzentrum „Atoll Achensee“ in Maurach. Verschiedene Schwimmbecken, der Spa-Bereich, Erlebnisgastronomie und ein Fitnessbereich laden zum Verweilen ein.

6. Tag: Am Nachmittag werden Sie wieder von unserem Bus abgeholt und zurück nach Hause gebracht.

Leistungen:

  • Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  •  5 x Halbpension im 3-Sterne Hotel Rotspitz in Maurach
  • Benutzung des hoteleigenen Wellnessbereiches
  • Freie Benutzung der Buslinien in der Region Achensee
    Termin:         18.08.-23.08.19
    Reise-Nr.:     ACHE0817
    Reisepreis:                          425,00 €
    Einzelzimmerzuschlag:   95,00 €

    Sie möchten Ihr Fahrrad oder E-Bike mitnehmen?
    Wir machen es möglich.
    20,00 € pro Fahrrad oder E-Bike
    Mindestteilnehmerzahl:    15 Personen
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Hier können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur Versicherung abschließen.
Reise-Rücktrittsversicherung

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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