Der Schwalm-Radweg – Radeln im Rotkäppchenland

6. Jul. - 7. Jul. 2019
Radreisen

1. Tag: Anreise auf der Autobahn über Bamberg – Schweinfurt – Fulda nach Ulrichstein am Vogelsberg. Hier beginnt der Schwalmradweg. Er verläuft überwiegend auf asphaltierten bzw. befestigten Wegen durch eine schöne Flusslandschaft mit Wiesen und Feldern, Dörfern und Fachwerkstädtchen. Nur selten sind kurze Anstiege zu bewältigen. Wir radeln über Storndorf – Renzendorf – Altenburg nach Alsfeld mit seiner schönen Altstadt. Ab hier verläuft die Strecke vollständig flach und bietet herrliche Einblicke in die Natur. Hier durchfahren Sie die märchenhafte Kulturlandschaft Schwalm, die bekannt ist durch die gleichnamige farbenprächtige Tracht. Die unverheirateten Frauen trugen ein rotes Käppchen, das die Brüder Grimm zum Märchen vom Rotkäppchen angeregt haben soll und heute Namensgeber für das Rotkäppchenland ist. Über Schrecksbach und Zella erreichen wir unser Tagesziel Ziegenhain, ein Stadtteil von Schwalmstadt. Da an der Strecke kein geeignetes Hotel für unsere Gruppe zu finden war, bringt Sie unser Radlbus nach Oberaula zum Flair-Hotel zum Stern (www.hotelzumstern.de) wo wir übernachten werden.
Ca. 57 km

2. Tag: Wir beginnen unsere Radtour wieder in Ziegenhain und radeln nach Schwalmstadt. Ab Schwalmstadt über Bad Zwesten und Borken bis zur Drei-Burgen-Stadt Felsberg flankieren zahlreiche Seen und Teiche den Radweg. Rastplätze, Biergärten und Restaurants laden Sie zu einer Pause ein. Hier laden wir die Fahrräder ein und wir reisen mit dem Bus zurück nach Kulmbach und Bayreuth.
Ca. 56 km

Leistungen:

  • Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • Fahrradtransport im Spezialanhänger
  • 1 x Halbpension im 4-Sterne Flair-Hotel zum Stern in Oberaula
  • Radreisebegleitung
  • Kaffee und Kuchen bei der Anreise

    Reise-Nr.: SCHW0706

    Termin: 06.07.-07.07.19
    Reisepreis:                       169,00 €
    Einzelzimmerzuschlag:   10,00 €

    Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Hier können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur Versicherung abschließen.
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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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