Frühlingsfest in Colmar – Das Elsass zur schönsten Jahreszeit

6. Apr. - 7. Apr. 2019
Busreisen

1. Tag: Anreise auf der Autobahn Nürnberg – Heilbronn – Karlsruhe – Colmar. Eine ideale Gelegenheit um in dem malerischen Ambiente des historischen Stadtzentrums die ersten Sonnenstrahlen des Frühlings zu genießen. Das Festival ist aus dem Leben in Colmar nicht mehr wegzudenken: Die Märkte erstrahlen in bunten Frühlingsfarben und die umliegenden Bauernhöfe stellen ihre Tiere (Hühner, Küken, Enten, Schafe, Forellen und Karpfen) aus. Farbenfrohe Blumenbeete wecken Frühlingsgefühle und die Marktstände werden von den Schulen in Colmar kunstvoll bemalt.

Zwei große Frühlings- und Ostermärkte erwarten Sie auf den schönsten Plätzen der Stadt: Auf dem Dominikanerplatz und dem Alten Zollplatz bieten 70 Aussteller ihre Waren und Spezialitäten an, alle mit einem engen Bezug zum Osterfest und dem Frühlingsanfang.

Drei Verkaufsausstellungen von großer Bedeutung finden im Koïfhus statt: Coquille d’Art, Messe des dekorierten Ei, Patchwork-Werke (Déclinaisons textile) und Points Passion. Ein Spaziergang von einem Markt zum anderen offenbart den architektonischen Reichtum der Stadt. Gepflasterte Gassen, Fachwerkhäuser, Wasserläufe, versteckte Plätze und historische Denkmäler… Colmar hat sich ein reiches Kulturerbe bewahrt und versteht es seine Gäste zu bezaubern.

Bei einer Stadtführung lernen Sie auch viele Sehenswürdigkeiten dieser wunderschönen Stadt kennen.

Wir übernachten im Kyriadhotel Colmar ( http://kyriad-colmar.fr)ca. 800 m vom Stadtzentrum entfernt.

2. Tag: Nach einem gemütlichen Frühstück im Hotel treten wir die Heimreise an. 

Entlang der Elsässischen Weinstraße durchfahren wir die romantischen Orte Riquewihr – Ribeauville – Andlau – Barr. In der historischen Stadt Obernai findet auch ein Frühlingsmarkt statt. Nach einer Mittagspause geht’s wieder nach Hause.

Leistungen:

  • Fahrt im bequemen Reisebus mit WC
  • 1x Übernachtung / Frühstück im Hotel Kyriad  Colmar
  • Stadtführung mit Reiseleitung
  • Fahrt entlang der Elsässischen Weinstraße

    Termin:         06.04.-07.04.19
    Reise-Nr.:     COLM0406
    Reisepreis:                     129,00 €
    Einzelzimmerzuschlag: 27,00 €

  • Mindestteilnehmerzahl:   15 Personen
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 

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  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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