Weihnachtsmärkte im Harz

28. Nov.. - 29. Nov.. 2026
Busreisen, Weihnachtsfahrten

Weihnachtsmärkte im Harz

Quedlinburg und Wernigerode

1.Tag: Am Morgen starten wir unsere Adventsreise in den winterlichen Harz. Unser erstes Ziel ist die festlich geschmückte UNESCO-Welterbestadt Quedlinburg. In der Adventszeit verwandelt sich die historische Fachwerkstadt in eine der schönsten Weihnachtsstädte Deutschlands. Rund um den Marktplatz laden liebevoll dekorierte Buden mit weihnachtlichen Düften, regionalen Spezialitäten und Kunsthandwerk zum Bummeln ein. Besonders stimmungsvoll ist die einzigartige Atmosphäre der historischen Altstadt mit ihren verwinkelten Gassen und den prachtvollen Fachwerkhäusern. An den Adventswochenenden öffnen beim berühmten „Advent in den Höfen“ zahlreiche historische Innenhöfe ihre Tore und sorgen für ein ganz besonderes vorweihnachtliches Erlebnis. Am Abend Weiterfahrt nach Thale zu unserem Hotel. Zimmerbezug und Übernachtung im H24 Parkhotel (www.h24hotels.com/hotel/parkhotel-thale/). Fußläufig sind einige schöne Restaurants für ein Abendessen zu erreichen.

2.Tag: Nach dem Frühstück fahren wir zum Hexentanzplatz Thale. Dort genießen wir die Aussicht über den Hexenharz. Nach dem Aufenthalt geht es weiter in die „Bunte Stadt am Harz“, nach Wernigerode. Der Weihnachtsmarkt rund um das historische Rathaus zählt zu den schönsten Weihnachtsmärkten im Harz. Vor der beeindruckenden Fachwerkkulisse laden festlich geschmückte Stände zum Verweilen ein. Genießen Sie die besondere Adventsatmosphäre bei einem individuellen Aufenthalt in der Altstadt. Am Nachmittag treten wir dann gemeinsam die Heimreise an.

Leistungen:

  • Fahrt im komfortablen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • 1x Übernachtung / Frühstück im H24 Parkhotel Thale
  • Auffahrt zum Hexentanzplatz

Reise-Nr.:                             HARZ1128

Termin:                                 28.11.-29.11.2026

Reisepreis:                            239,00 €

Einzelzimmerzuschlag:       29,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!


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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

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5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
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  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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