Dresden vom Wasser entdecken – unvergessliche Schlösserfahrt auf der Elbe

24. Okt.. - 24. Okt.. 2026
Tagesfahrten

Erleben Sie einen unvergesslichen Tag voller Kultur, Geschichte und Genuss – begleiten Sie uns auf eine traumhafte Busreise in die prachtvolle Elbstadt Dresden!

Schon bei Ihrer Ankunft erwartet Sie die einzigartige Atmosphäre der historischen Altstadt. Nutzen Sie Ihre freie Zeit, um weltberühmte Sehenswürdigkeiten wie die Frauenkirche Dresden, den beeindruckenden Zwinger Dresden oder die elegante Semperoper zu entdecken. Flanieren Sie entlang der Brühlsche Terrasse und genießen Sie den herrlichen Blick auf die Elbe.

Ein besonderes Highlight erwartet Sie am Mittag: die romantische Schlösserfahrt auf der Elbe. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie die malerische Landschaft an sich vorbeiziehen. Schon bald erblicken Sie die majestätischen Elbschlösser – Schloss Albrechtsberg, Lingnerschloss und Schloss Eckberg – die hoch über dem Fluss thronen. Weitere beeindruckende Wahrzeichen wie die Loschwitzer Brücke, das berühmte „Blaue Wunder“, und die idyllische Kirche Maria am Wasser machen diese Fahrt zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Bei einem 2-stündigen Aufenthalt in Pillnitz haben Sie die Gelegenheit die Schlossanlage, welche als eine der bedeutendsten chinoisen Anlagen in ganz Europa gilt, zu entdecken. In der Vergangenheit war das Schloss die Sommerresidenz der sächsischen Kurfürsten und Könige, darunter auch Kurfürst August der Starke. Ein Besuch dieses außergewöhnlichen Ortes ist immer lohnenswert. Der umliegende Park bietet eine prachtvolle Landschaft, das Kunstgewerbemuseum, die Orangerie und malerische Palais – ein Muss für jeden Besucher! Nach Ihrer Erkundungstour haben Sie die Möglichkeit sich im Pillnitzer Elbblick Restaurant kulinarisch verwöhnen zu lassen und den Blick auf die Elbe zu genießen. Mit dem Schiff geht es um 16:10 Uhr von Pillnitz wieder zurück nach Dresden.

  • Abfahrt Bayreuth: 07:30 Uhr
  • Abfahrt Kulmbach: 07:00 Uhr
  • Rückfahrt: 17:30 Uhr
  • Preis: 89,- € (inklusive Schifffahrt)


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  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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