Drei Bayerische Seen: Tegernsee, Schliersee und Spitzingsee

8. Aug.. - 8. Aug.. 2026
Tagesfahrten

Die schönsten Alpenseen entdecken: Tegernsee, Schliersee und Spitzingsee

Unsere komfortable Busfahrt führt Sie zunächst an den malerischen Tegernsee nach Bad Wiessee. Eingebettet in eine beeindruckende Bergkulisse mit sanften Hügeln, grünen Wiesen und klarer Bergluft zählt diese Region zu den schönsten Landschaften Bayerns. Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, an einer gemütlichen Schiffsrundfahrt teilzunehmen und den See ganz entspannt vom Wasser aus zu genießen. Lassen Sie den Blick über das glitzernde Wasser schweifen und bewundern Sie die charmanten Orte entlang des Ufers.

Nach einer erholsamen Mittagspause setzen wir unsere Fahrt fort in Richtung Schliersee. Der romantische Ort liegt eingebettet zwischen Bergen und bietet mit seinem ruhigen, klaren See und den traditionellen Häusern ein besonders idyllisches Bild. Hier spüren Sie die ursprüngliche bayerische Lebensart und die wohltuende Ruhe der Natur.

Anschließend geht es weiter hinauf zum Spitzingsee, einem beliebten Ausflugsziel inmitten einer eindrucksvollen Bergwelt. Umgeben von bewaldeten Hängen und saftigen Almwiesen liegt der See auf etwa 1.100 Metern Höhe und beeindruckt durch seine klare Luft und die herrliche Aussicht.

Bei einer gemütlichen Kaffeepause können Sie die besondere Atmosphäre genießen. Unternehmen Sie einen entspannten Spaziergang am Seeufer, lauschen Sie den Naturgeräuschen und lassen Sie den Alltag weit hinter sich.

Abfahrt Kulmbach: 06:20 Uhr

Abfahrt Bayreuth: 07:00 Uhr

Rückfahrt: 16:00 Uhr

Preis: 62,00 €


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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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