Wenatex – Traumhafte Ausblicke und Kasnocken-Essen

14. Apr.. - 14. Apr.. 2026
Tagesfahrten

Wenatex – Traumhafte Ausblicke und Kasnocken-Essen*

Ausflug auf den Gaisberg

Der Hausberg der Salzburger gehört zu den schönsten Aussichtspunkten der Region. Hoch über der Stadt eröffnet sich ein beeindruckendes Panorama mit weitem Blick über die Berge, Täler, die Stadt Salzburg, die Berchtesgadener Alpen und das wunderschöne Voralpenland. Die frische Bergluft, die ruhige Natur und die einzigartige Aussicht machen diesen Ort zu etwas ganz Besonderem.

Ein staatlich geprüfter Fremdenführer begleitet Sie afu der Fahrt und erklärt kompetent das Bergpanorama.

Als kulinarischer Höhepunkt warten traditionelle Kasnocken – frisch zubereitet, herzhaft und genau das Richtige für einen gemütlichen Genussmoment in den Bergen.

Freu dich auf einen entspannten Ausflug mit traumhafter Aussicht, alpinem Flair und regionaler Küche – ein Tag, der Natur und Genuss perfekt verbindet.

Der Ausflug auf einen Blick:

  • Anfahrt im komfortablen Reisebus
  • Betriebsbesuch beim Unternehmen Wenatex
  • In einer unterhaltsamen Präsentation erfahren Sie viel Interessantes über gesunden Schlaf
  • Kleiner Snack zur Begrüßung, Kaffee und Getränke
  • Günstige Einkaufsmöglichkeiten
  • Ausflug auf den Gaisberg mit Führung und Kasnocken-Essen im Jägerwirt
  • Rückfahrt im komfortablen Reisebus

Abfahrt Kulmbach: 04:30 Uhr

Abfahrt Bayreuth: 05:00 Uhr

Rückfahrt zwischen 16:30 und 17:00 Uhr

Reisepreis: 5,- €

*diese Reise wird unterstützt von der Firma Wenatex, Salzburg


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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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