2. Aug.. - 2. Aug.. 2026
Radl-Tagesfahrten
Radweg durchs tschechische Erzgebirge – Bozi Dar-Klingenthal
Bozi Dar – Horni Blatna – Bublava – Klingenthal (ca. 50 km)
Boží Dar, der höchstgelegene Ort Tschechiens. Von hier eröffnen sich weite Blicke über grüne Wälder, Heideland und sanfte Bergketten. Halte Ausschau nach traditionellen Holzhäusern und dem historischen Ortskern, der eine ruhige Bergromantik versprüht.
Weiter führt die Strecke nach Horní Blatná, eine malerische Bergstadt mit Kopfsteinpflastergassen und liebevoll restaurierten Häusern. Unterwegs bieten sich Aussichten auf tiefgrüne Wälder, klare Teiche und versteckte Waldpfade. In Horní Blatná lohnt sich ein Blick auf mehrstufige Turmspitzen und das charmante Marktplatz-Ensemble aus dem 17. bis 19. Jahrhundert.
Auf dem Weg nach Bublava öffnen sich größere Wald- und Offenlandschaften. Die Route passiert idyllische Teiche, vorbei an moosigen Böschungen und flachen Lichtungen, ideal für ruhige Blicke in die Natur. In Bublava gibt es meist kurze Pausenplätze, von denen aus man den Blick auf lichte Wälder und sanfte Hügel genießen kann.
Schließlich führt die Fahrt nach Klingenthal, eine Grenzstadt mit kulturellem Reichtum. Von der tschechischen Seite bieten sich Panoramablicke über das Erzgebirge, während sich der Blick am Grenzfluss entspannt. In Klingenthal lockt das Musikinstrumentenmuseum mit Akzenten der regionalen Handwerkskunst.
Abfahrt Kulmbach: 06:30 Uhr
Abfahrt Bayreuth: 07:30 Uhr
Reisepreis: 57,00 €
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2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
POMPER REISEN GmbH
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