Knödelfest im böhmischen Bäderdreieck

6. Juni. - 7. Juni. 2026
Busreisen

Knödelfest im böhmischen Bäderdreieck

1.Tag: Anreise nach Franzensbad (Františkovy Lázně), die historische Kurstadt mit barocken Kolonnaden, hübschen Parkanlagen und den bekannten Heilquellen. Hier haben Sie Zeit für einen gemütlichen Spaziergang durch die Stadt und können in einem der Cafés eine Frühstückspause einlegen. Gegen Mittag geht es weiter nach Loket. Die mittelalterliche Stadt, die vor allem durch ihre imposante Burg Loket und die charmante Altstadt mit Kopfsteinpflastergassen besticht, können Sie bei einem Spaziergang erkunden. Auch der Besuch der Burg ist lohnenswert. Am Nachmittag fahren wir nach Sokolov, wo wir im Parkhotel Sokolov (www.parkhotel-sokolov.cz) übernachten. Das Hotel liegt zentrumsnah im ruhigen Schlosspark. Am Abend genießen Sie beim Knödelfest die böhmische Küche und Herzlichkeit.

2. Tag: Nach dem Frühstück fahren wir nach Karlsbad (Karlovy Vary), die wohl bekannteste Kurstadt des Bäderdreiecks. Hier erkunden wir mit einem Stadtführer die berühmten Kolonnaden, besuchen die Thermalquellen und haben die Gelegenheit, das Mineralwasser zu verkosten. Ein Spaziergang entlang der Teplá und ein Besuch der charmanten Altstadt mit ihren bunten Gebäuden und kleinen Geschäften runden den Vormittag ab. Am Nachmittag besichtigen wir noch die weltberühmte Becherovka-Fabrik und verkosten den traditionellen Kräuterlikör. Anschließend Heimreise, so dass wir am frühen Abend wieder zu Hause sind.

Leistungen:

  • Fahrt im komfortablen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • 1x Übernachtung / Frühstück im Parkhotel Sokolov
  • Knödelfest mit 4-Gang Menü und einem Schnapsglas Becherovka, Bier, Wein alkoholfreien Getränken von 19-22 Uhr, Show-Cooking „Tschechische Knödel“ und Tanzabend mit Live-Musik
  • Stadtführung Karlsbad
  • Führung Becherovka-Fabrik

Reise-Nr.:                                           KNÖD0606

Termin:                                               06.06.-07.03.26

Reisepreis:                                                  215,00 €

Einzelzimmerzuschlag ab dem 7. EZ:         15,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

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5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
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d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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