Coburger Weihnachtsmarkt

19. Dez.. - 19. Dez.. 2025
Tagesfahrten, Weihnachtsfahrten

Coburger Weihnachtsmarkt

In der Weihnachtszeit verwandelt sich der romantische Coburger Marktplatz, eingebettet zwischen historischem Rathaus und der alten herzoglichen Kanzlei, in eine kleine Weihnachtsstadt.

Die Händler schmücken ihre Verkaufshäuschen liebevoll mit Tannengrün, glitzernden Lichtern und weihnachtlichen Figuren, so dass der Coburger Weihnachtsmarkt einer der stimmungsvollsten in Franken ist.

In den Verkaufshäuschen werden viele einheimische Produkte, die vor Ort frisch hergestellt werden, angeboten. Glühwein, Punsch, Deftiges, Süßes und Pikantes machen Appetit auf einen längeren Bummel und der Lichterhimmel rund um das Denkmal Prinz Albert lädt zum Verweilen ein. Die wohlige Wärme der Kaminfeuerstelle lädt ebenfalls zum Verweilen und Aufwärmen ein. In einer lebenden Werkstatt zeigen Handwerker aus der Region ihr Können, lassen Besucher bei der Herstellung ihrer Kunstwerke zusehen und bieten ihre handwerklichen Produkte zum Kauf an. Für die kleinen Besucher gibt es ein nostalgisches Kinderkarussell. Für die musikalische Unterhaltung sorgen täglich in den Abendstunden Künstler, Chöre und Kapellen.

Abfahrt Bayreuth: 14:15 Uhr

Abfahrt Kulmbach: 15:00 Uhr

Rückfahrt: 20:00 Uhr

Reisepreis: 35,00 €

 


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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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