Der Bayrisch-Böhmische Freundschaftsweg

20. Juli. - 20. Juli. 2025
Radl-Tagesfahrten

Der Bayrisch-Böhmische Freundschaftsweg

Schönsee – Oberviechtach – Nabburg mit Mittelalterfest (ca. 50 km)

Eine Radtour auf dem Bayrisch-Böhmischen Freundschaftsweg von Schönsee über Oberviechtach nach Nabburg ist ein unvergessliches Erlebnis, das Sie durch die malerische Landschaft des Bayerischen Waldes und der Oberpfalz führt. Diese Strecke verbindet nicht nur zwei Länder, sondern auch Geschichte, Kultur und Natur.

Starten Sie Ihre Tour in Schönsee, einem charmanten Ort mit einer idyllischen Altstadt und einer herzlichen Atmosphäre. Hier können Sie sich auf den Weg machen und die frische Luft genießen, während Sie entlang des gut ausgeschilderten Radwegs fahren. Der Bayrisch-Böhmische Freundschaftsweg führt Sie durch sanfte Hügel, dichte Wälder und blühende Wiesen – eine perfekte Kulisse für einen entspannten Tag auf dem Rad.

Nach etwa 15 Kilometern erreichen Sie Oberviechtach, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und einem einladenden Stadtbild.

Von Oberviechtach aus geht es weiter nach Nabburg, wo das Mittelalterfest auf Sie wartet. Die Strecke führt durch eine abwechslungsreiche Landschaft, die immer wieder neue Ausblicke bietet. In Nabburg angekommen, werden Sie von der festlichen Atmosphäre des Mittelalterfests empfangen. Bunte Marktstände mit handgefertigten Waren, Gaukler, Ritterspiele und mittelalterliche Musik versetzen Sie in eine andere Zeit.

Schlendern Sie über den Markt und probieren Sie regionale Spezialitäten wie Bratwurst oder frisch gebackenes Brot. Lassen Sie sich von den Darbietungen der Künstler begeistern und tauchen Sie ein in das bunte Treiben des Festes. Die historische Kulisse der Stadt trägt zur besonderen Stimmung bei und macht Ihren Besuch unvergesslich.

Reisepreis: 55,- €

Abfahrt Kulmbach: 07:30 Uhr

Abfahrt Bayreuth: 08:30 Uhr

 


Sie möchten an unserer Reise teilnehmen?

Bitte füllen Sie dazu unser Anfrageformular aus, wir kontaktieren Sie anschliessend:
* Pflichtfeld
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden dürfen. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.


Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
Busreisen | Bus - Radreisen (Fahrradreisen) | Wanderreisen | Tagesfahrten
Pechgraben 16 a
95512 Neudrossenfeld
Tel: 09203 / 688 515