Gartentage und Ostermarkt auf Schloss Guteneck inkl. Eintritt

19. Apr.. - 19. Apr.. 2025
Tagesfahrten

Gartentage und Ostermarkt auf Schloss Guteneck inkl. Eintritt

Die Gartentage und der Ostermarkt auf Schloss Guteneck sind beliebte Veranstaltungen, die in der malerischen Umgebung des Schlosses stattfinden. Diese Events ziehen Gartenliebhaber, Familien und Besucher aus der Region an und bieten eine Vielzahl von Aktivitäten und Angeboten.

Gartentage:
Die Gartentage sind in der Regel eine Feier der Gartenkultur und bieten eine Plattform für Aussteller, die Pflanzen, Gartenaccessoires, Dekorationen und vieles mehr präsentieren. Besucher können sich inspirieren lassen, Tipps zur Gartenpflege erhalten und neue Produkte entdecken. Oft gibt es auch Workshops, Vorträge und Führungen, die sich mit verschiedenen Aspekten des Gärtnerns befassen.

Ostermarkt:
Der Ostermarkt bietet eine festliche Atmosphäre mit zahlreichen Ständen, die handgefertigte Produkte, Kunsthandwerk, österliche Dekorationen und regionale Spezialitäten anbieten. Hier können Besucher Geschenke und Dekorationen für das bevorstehende Fest erwerben. Oft gibt es auch Aktivitäten für Kinder, wie Bastelstationen oder kleine Spiele, die die Familien anziehen.

Beide Veranstaltungen sind nicht nur eine Gelegenheit, lokale Produkte zu kaufen, sondern auch, die schöne Umgebung des Schlosses zu genießen und sich mit anderen Garten- und Festtagsenthusiasten auszutauschen.

49,- € inkl. Eintritt

Abfahrt: KU 08.20 Uhr / BT 09.00 Uhr, Rückfahrt: 15.00 Uhr


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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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