Queen Mary 2

13. Aug.. - 17. Aug.. 2025
Busreisen

Queen Mary 2 – Eleganz auf hoher See

1.Tag: Anreise auf der Autobahn in die nordfranzösische Hafenstadt Calais. Hier besteigen wir die Fähre nach Dover. In England angekommen, sind es nur noch ein paar Kilometer bis zu unserem Hotel. Wir übernachten im Raum Kent – der Garten Englands. Wir beziehen unser Hotel und genießen unser Abendessen im Rahmen der Halbpension.

2.Tag: Heute fahren wir in die Metropole London, wo wir bei einer geführten Stadtbesichtigung die bekannten Sehenswürdigkeiten besser kennenlernen. Auf dem Programm stehen natürlich der Buckingham Palace, die Tower Bridge und der Big Ben sowie die Houses of Parliament. Es bleibt auch noch Zeit zur freien Verfügung, bevor wir wieder zurück zu unserem Hotel fahren.

3.Tag: Heute beginnt die Rückreise, aber das Highlight steht uns noch bevor. Wir fahren mit dem Bus nach Brighton, das bekannteste Seebad an der Südküste Englands. Das milde Seeklima zog bereits im 19. Jahrhundert die vornehme Gesellschaft an, die hier Erholung suchte. König Georg IV. ließ hier Anfang des 19. Jahrhunderts den Royal Pavilion errichten. Das Bauwerk im indischen Mogulstil ist ein beeindruckendes Beispiel für königliche Extravaganz. Bei einer Führung werden wir mehr über die lebendige Küstenstadt erfahren. Anschließend geht es weiter nach Southampton, wo die Einschiffung auf die QUEEN MARY 2 ansteht. Erkunden Sie die elegante Königin bei einem ersten Rundgang übers Schiff. Die Abfahrt des Schiffes ist um 17.00 Uhr. Das Abendessen wird in Buffetform serviert.

4.Tag: Den heutigen Tag verbringen Sie auf See. Beginnen Sie den Tag bei einem ausgiebigen Frühstücksbuffet und genießen Sie anschließend die frische Seeluft oder lassen Sie sich inspirieren von den vielen Annehmlichkeiten an Bord der QUEEN MARY 2. Es gibt viel zu entdecken, z.B. Theater, Casino, Spa, Fitnesscenter und Swimmingpool. Da für Sie Vollpension gebucht wurde, gibt es neben dem Frühstück auch Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie Getränke. Am Abend erwartet Sie ein Galaabend mit mehrgängigem Menü.

5.Tag: Am Morgen legt die Königin der Meere in Hamburg an. Unser Bus wartet schon auf Sie zur Heimreise.

Leistungen:

  • Fahrt im komfortablen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • Fährüberfahrt Calais – Dover für Bus und Passagiere
  • 2x Halbpension im Raum Kent
  • Halbtägige Stadtführung London
  • 2-stündige Stadtführung Brighton
  • Kreuzfahrt an Bord der MS Queen Mary 2 von Southampton nach Hamburg
  • 2x Übernachtung in 2-Bett-Innenkabinen
  • Umfangreiche Vollpension an Bord bestehend aus Früstücksbuffet, Mittag- und Abendessen als Buffet oder mehrgängiges Menü im Restaurant, unbegrenzt Tee, Kaffee, Wasser und Säfte, Galaabend
  • Kabinenservice rund um die Uhr
  • Abendlicher Turndown-Service mit einer Praline als Betthupferl auf dem Kissen
  • Freie Nutzung der Bordeinrichtungen (Sauna, Fitnessbereich, Außenpool)
  • Umfangreiches Unterhaltungsprogramm an Bord
  • Gepäckservice bei Ein- und Ausschiffung

Reise-Nr.:                             MARY0813

Termin:                                 13.08.-17.08.2025

Reisepreis:                            995,00 €

Einzelzimmerzuschlag:        79,00 €

Zuschlag 2-Bett-Außenkabine:                                                 40,00 € pro Person

Zuschlag 2-Bett-Außenkabine mit Metallbalkon:                100,00 € pro Person

Zuschlag 2-Bett-Außenkabine mit Glasbalkon:                  120,00 € pro Person

Zuschlag für Einzelkabine auf Anfrage!

Mindestteilnehmerzahl: 16 Personen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 


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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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