Hansestadt Stettin

7. Apr. - 8. Apr. 2018
Busreisen

                                                                         Stettin Marktplatz


1. Tag: Anreise auf der Autobahn über Bayreuth – Leipzig – Berlin nach Stettin. Die alte Hansestadt verzaubert seine Besucher mit ihrer mittelalterlichen Atmosphäre. Nach dem zweiten Weltkrieg zu Polen gehörend, wurden viele der alten Sehenswürdigkeiten restauriert und wieder neu aufgebaut. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten gehören die Burg der pommerschen Prinzen, die St. Jakobs-Kathedrale aus dem 14. Jh., das Franziskanerkloster St. Johann, das im gotischen Stil restaurierte Alte Rathaus sowie das bekannte Loitz-Haus. Wir übernachten im 4-Sterne Hotel Radisson Blu (www.radissonblu.com) im Zentrum der Stadt. Nach Anreise steht Ihnen der Rest des Tages zur freien Verfügung. Wir empfehlen Ihnen eine Hafenrundfahrt mit dem Schiff.

2. Tag: Nach dem Frühstück treffen wir unserer Reiseleitung zu einer Stadtführung. Hierbei lernen Sie die geschichtsträchtige Stadt mit ihren Sehenswürdigkeiten näher kennen. Anschließend bleibt Ihnen genügend Zeit für eine Mittagspause in der Stadt. Die Heimreise treten wir gegen 14 Uhr an.

Leistungen:

  • Fahrt im Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • 1x Übernachtung / Frühstück im 4-Sterne Hotel Radisson Blu in Stettin
  • Stadtführung

 

Reise-Nr.:     STET0407
Termin:         07.04.-08.04.18

Reisepreis: 129,00 €
Einzelzimmerzuschlag: 32,50 €

Mindestteilnehmerzahl:   20 Personen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 

Hier können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur Versicherung abschließen.
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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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Pechgraben 16 a
95512 Neudrossenfeld
Tel: 09203 / 688 515