10. Mai. - 13. Mai. 2018
Busreisen
Der Bodensee gehört zu den schönsten Urlaubsregionen Deutschlands. Wie auf einer Perlenkette aufgereiht liegen die schönsten Orte und Städte entlang des Ufers. Konstanz ist die größte Stadt des Bodensees. Eine historische Altstadt lockt die Besucher unter anderem mit einem 400 Jahre alten Stadttheater. Meersburg lädt am nördlichen Ufer des Bodensees zum Stadtbummel ein. In der Auflistung der schönsten Städte darf Lindau im Bodensee ebenso wenig fehlen wie Bregenz mit seiner Seebühne. Erleben Sie auf unserer Reise unter anderem die Blumeninsel Mainau, die Tagesfahrt nach Zürich, sowie die Bodenseerundfahrt jeweils mit versierter Reiseleitung.
1. Tag: Anreise über die Autobahn Nürnberg – Ulm in den historischen Ort Wangen im Allgäu. In dem malerischen Ort legen wir unsere Mittagspause ein. Nach dem Aufenthalt fahren wir vorbei an der Vorarlberger Landeshauptstadt Bregenz nach Dornbirn zu unserem 4-Sterne Hotel Sonne (www.sonne1.at).
Das im Zentrum von Dornbirn gelegene familengeführte 4-Sterne Hotel verfügt über Hotelsafe, Aufzug, eine Dachterrasse sowie einen schönen Garten. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer, die mit Bad/Dusche, WC, Telefon, WLAN und Satelliten-TV ausgestattet sind.
2. Tag: Nach dem Frühstück starten wir mit einer versierten Reiseleitung auf landschaftlich reizvoller Route über Rapperswil, entlang des Zürichsees nach Zürich. Nach einem Stadtspaziergang und einem Aufenthalt geht die Fahrt über Winterthur – St. Gallen zurück zum Hotel.
3. Tag: Heute unternehmen wir einen Ausflug zur Insel Mainau. Der Bus bringt uns auf der Schweizer Seite des Bodensees entlang nach Konstanz zum Parkplatz Insel Mainau. Mit dem Inselbus geht es weiter zum Blumenpark. Hier haben Sie genug Zeit die Blumenpracht der Mainau genießen zu können. Am Nachmittag setzen wir mit der Fähre nach Meersburg über, um das malerische Städtchen zu erkunden. Anschließend fahren wir wieder dem See entlang über Friedrichshafen und Lindau zurück zum Hotel.
4. Tag: Gestärkt vom Frühstücksbuffet fahren wir nach Bregenz zu einer Besichtigung der Seebühne. Anschließend starten wir noch zu einer kurzen Allgäu-Rundfahrt über Lindenberg im Allgäu – Oberstaufen – Immenstadt nach Kempten zur Mittagspause. Danach geht es mit vielen guten, unvergesslichen Eindrücken zurück in unsere Heimat.
Leistungen:
Reise-Nr.: BODE0510 Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen |
Reise-Rücktrittsversicherung
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1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
- - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
- - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
POMPER REISEN GmbH
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