13. Aug. - 18. Aug. 2018
Busreisen
1. Tag:
1.Tag: Anreise über die Autobahn München – Schliersee (Mittagspause) – Bayrisch Zell – Ursprungpass – Kufstein nach Söll am Wilden Kaiser. Im 3-Sterne Hotel Austria (www.hotel-austria-soell.at) werden wir von der Chefin mit einem Schnapserl begrüßt. Abendessen und Übernachtung.
2. Tag: Unser heutiger Ausflug bringt uns über Scheffau – Ellmau nach Kitzbühel. Über den Pass Thurn fahren wir in den Pinzgau und bei Bruck geht es auf der Großglockner-Hochalpenstraße hinauf auf die Kaiser-Franz-Josefs-Höhe auf 3.798 m. Genießen Sie die herrliche Aussicht! Auf der gleichen Strecke fahren wir zurück zum Hotel. In Kitzbühel legen wir vorher noch eine Kaffeepause ein.
3. Tag: Heute findet in Kirchberg der Blumenkorso statt. Vorher fahren wir in die Glasstadt Rattenberg. Hier können Sie den Glasbläsern über die Schulter schauen und wunderschöne Glassouveniers ergattern. Anschließend fahren wir nach Kirchberg. Um 15.00 Uhr beginnt der Blumenkorso. Bunt verzierte und reich bestückte Blumenautos und Oldtimer fantasievoll gestaltet aus Märchen, Fabelgestalten, aktuellem und traditionellem fahren nachmittags durch den Ort.
4. Tag: Nach dem Frühstück haben Sie erstmals Zeit den Ort zu erkunden. Machen Sie einen Spaziergang entlang des beschilderten Sonnseitweges mit verschiedenen Stationen. Am Nachmittag geht es mit der Gondel auf den Gipfel der Hohen Salve. Genießen Sie den atemberaubenden Ausblick. Diverse Berghütten laden zur gemütlichen Einkehr ein. Auch der Erlebnispark Hexenwasser möchte entdeckt werden. Den Abend lassen wir nach dem Essen mit Live-Musik ausklingen.
5. Tag: Heute machen wir einen Ausflug mit einem Reiseleiter rund um den Wilden Kaiser. Liebliche Hügel und Almen, schroffe Felsen und eine gigantische Aussicht erwartet Sie. Bei dieser Rundfahrt darf ein Stopp bei der ältesten Latschenkieferbrennerei nicht fehlen, die so herrlich unter den Gipfeln des Wilden Kaisers liegt.
6. Tag: Unsere Heimreise treten wir über Rosenheim – Wasserburg am Inn (Spaziergang durch die Altstadt) – Landshut (Mittagspause) – Regensburg und weiter über die Autobahn Nürnberg nach Bayreuth an.
Leistungen:
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1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
- - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
- - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
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