Eröffnungsradreise – Von den Gletschern zu den Palmen – St. Moritz – Bernina Express – Comer See

26. Apr. - 1. Mai. 2018
Radreisen

                                                                                  St. Moritz

1. Tag: Anreise mit dem Bus über Garmisch-Partenkirchen – Landeck in die Schweiz ins Engardin. In Zernez laden wir die Fahrräder aus und radeln auf dem Inn-Radweg an den idyllischen Ferienorten S-chanf – Zuoz – La Punt und Bever mit ihren stilvollen Patrizierhäusern vorbei. Über Celerina gelangen wir nach St. Moritz und zu unserem Hotel Laudinella (www.laudinella.ch).

Ca. 40 km

Bernina Express

2. Tag: Wir starten ab Hotel mit dem Fahrrad zum Berninapass (es kann auch mit dem Bus gefahren werden). Über Pontresina geht es hinauf zum höchsten Punkt am Lago Bianco auf 2.300 m. Anschließend können Sie die herrliche Abfahrt über Poschiavo nach Tirano genießen. In Tirano verladen wir die Räder in den Anhänger. Während der Bus die Fahrräder zurück bringt, fahren Sie die atemberaubende Strecke des Berninaexpress mit dem Zug zurück nach St. Moritz.

Ca. 60 km

3. Tag: Ab Hotel radeln wir am Silvaplanersee und Silsersee vorbei zum Malojapass, welchen wir auf vielen Serpentinen hinunterradeln. Nach der Grenze zu Italien gelangen wir in die historische Alpenstadt Chiavenna mit der Schlucht der Mera. Auf Nebenstraßen und Radwegen geht es vorbei am Mezzolasee nach Sorico am Nordende des Comersees. Mit dem Bus fahren wir zu unserem Hotel Britannia (www.hotelbritanniacadenabbia.com) in Cadenabbia

Ca. 75 km

                                                                                                Comer See

4. Tag: Mit dem Bus geht es heute nahe Prato am Westufer des Comersees. Wir radeln um den Nordteil des Sees durch die Orte Musso – Dongo – Domaso nach Sorico. Wir überqueren die Flüsse Mera und Adda und gelangen so ans östliche Ufer. Hinter Colico haben Sie die Möglichkeit für einen Abstecher zur Abtei Piona, auf einer Halbinsel gelegen. Über Dorio und Dervio geht es zu unserem Ziel Varenna. Zurück nach Cadenabbia geht es dann mit der Fähre.

Ca. 50 km

5. Tag: Mit der Fähre fahren Sie nach Bellagio, bekannt als „die Perle des Comersees“. Diesen Beinamen trägt das Dorf wegen der einzigartigen Lage und den prächtigen Villen. Am östlichen Arm des Sees führt uns die Radtour über Civenna nach Valbrona. Hier verlassen wir das Wasser und radeln zum westlichen Arm des Sees nach Como, die Metropole am Comersee mit vielen Sehenswürdigkeiten. Mit dem Bus geht es zurück zum Hotel.

Ca. 40 km

6. Tag: Heute steht die Heimreise an. Wir fahren bei Lugano auf die Autobahn Richtung Bernardino Tunnel. Durchs Rheintal geht’s am Bodensee vorbei nach Ulm und zurück nach Bayreuth / Kulmbach.

Leistungen:

  • Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
  • Fahrradtransport im Spezialanhänger
  • 2x Halbpension im 3-Sterne Hotel Laudinella in St. Moritz
  • 3x Halbpension im 3-Sterne Hotel Britannia in Cadenabbia
  • Bahnfahrt von Tirano nach St. Moritz
  • Fährüberfahrt von Varenna nach Cadenabbia
  • Fährüberfahrt von Cadenabbia nach Bellagio
  • Radreisebegleitung
  • Kaffee und Kuchen bei der Anreise


    Reise-Nr.: GLPA0426

    Termin: 26.04.-01.05.18
    Reisepreis:                     695,00 €
    Einzelzimmerzuschlag:    65,00€
    Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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