Vorschau Radreisen 2018

23. Dez. - 23. Dez. 2017
Radreisen

 Vorschau Radreisen 2018

26.04.-01.05.18 Von den Gletschern zu den Palmen 
St. Moritz  – Bernina Epress – Comer See

20.05.-31.05.18 Pfingstradreise – Von der südlichen Toskana zur Amalfiküste
Bolsenasee – Rom mit Radführer – Schiffsausflug Insel Ponza – Amalfiküste und die sorrentinische Halbinsel

08.06.-16.06.18  Inselhüpfen Kroatien
Opatija – Krk – Rab – Cres – Losinj – Opatija

30.06.-08.07.18 Alpencross – Von Traunstein nach Triest
Saalfelden – Gasteinertal – Weißensee – Kobarid – Nova – Gorica

21.07.-22.07.18 Der Günztal-Radweg

Obergünzburg – Krumbach/Schwaben – Günzburg/Donau

25.07.-29.07.18 Radreise Nordseeküste
Küstenradweg – Insel Langeoog – Jadebusen – Bremerhaven

04.08.-05.08.18 Vom Großen Arber nach Regensburg      

Grünes-Dach-Radweg / Regental-Radweg

07.08.-17.08.18 Radreise Baltikum
Litauen – Lettland – Estland und Helsinki

24.08.-26.08.18 Der Neckar-Radweg von Lauffen nach Mannheim                                            
Heilbronn – Eberbach – Hirschhorn – Heidelberg

01.09.-09.09.18 Korsika – Der Norden
Cap Corse  – Desert des Agriates – Ile de Rousse – Calvi – Porto – Calanche – Scala di Santa Regina

15.09.-23.09.18 Bezaubernde Landschaften der Italienischen Riviera

Versiliaküste – Lucca – Cinque Terre – Portofino – Diano Marina – San Remo

03.10.-07.10.18 Radlabschlussreise

Die Hochrheinroute vom Bodensee nach Basel über Rheinfall Schaffhausen – Bad Säckingen
Ausflüge Schweiz und Südschwarzwald

27.10.-04.11.18 Flug-Radreise an die Costa Blanca – Die „weiße Küste“
AlicanteBenidorm – La Manga des Mar Menor

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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