Törggelenwandern in Südtirol – Brixen, Bruneck und die Dolomiten

20. Okt. - 22. Okt. 2017
Busreisen

1. Tag: Anreise mit dem Bus über die Autobahn Nürnberg – München – Innsbruck – Brenner – Sterzing nach Bruneck. Hier haben Sie erst Zeit für einen Mittagsimbiss, bevor wir mit einem Reiseleiter eine Stadtführung machen. Anschließend fahren wir zu unserem 4-Sterne Wellness Hotel Shandranj in Stava (https://www.shandrani.com/de), wo wir mit einem Welcomedrink begrüßt werden.

2. Tag: Heute gibt es ein Törggelenmenü der besonderen Art. Wir machen mit einem Reiseleiter eine ganztägige Wanderung. Dabei werden wir insgesamt 4 Stationen (Gasthöfe, Jausestationen) ansteuern. Bei jeder Einkehr gibt es einen Gang unseres Menüs. Nach diesem Erlebnis können wir uns im Wellnessbereich des Hotels erholen, bevor wir abends wieder mit einem köstlichen 3-Gang Menü verwöhnt werden.

3. Tag: Nach dem Gepäck verladen fahren wir nach Brixen. Bei einer Stadtführung lernen wir die älteste Stadt Tirols näher kennen. Sehenswürdigkeiten wie der Dom und das  Bischofspalais warten auf Sie. Anschließend haben Sie noch Zeit für eine Mittagspause, bevor wir die Heimreise antreten.

Leistungen:
– Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
– 2 x Halbpension im 4-Sterne Wellness Hotel Shandranj
– Stadtführung in Bruneck
– Ganztägige Wanderung mit Reiseleitung
– 4-Gang-Törggelenmenü während der Wanderung
– Stadtführung in Brixen

Reise-Nr.: TÖRG1020

Termin: 20.10.-22.10.17
Reisepreis:                        295,00 €
Einzelzimmerzuschlag:   28,00€
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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