Odenwälder Radlspaß – Vom Main zum Neckar

26. Aug. - 27. Aug. 2017
Radreisen

 

1. Tag: Anreise mit dem Bus über Bamberg – Würzburg nach Mespelbrunn, bekannt durch das Wasserschloss. Über Heimbuchenthal und Eschau radeln wir an den Main nach Obernburg. Weiter geht es auf dem 3-Länder-Radweg vorbei an Breuberg mit dem Schloss, über Höchst in die Kurstadt Bad König. Nun ist es nicht mehr weit zu unserem Übernachtungsort Michelstadt. Wir übernachten im Stadtteil Stockheim im 3-Sterne City Hotel Mark Michelstadt (https://www.cityhotel-markmichelstadt.de).
Ca. 60 km
Anspruch: leicht

2. Tag: Nach dem Frühstück radeln wir nach Erbach mit dem Schloss. Dann geht es hinauf nach Beerfelden. Hier findet man noch Deutschlands einzigen vollständig erhaltenen Galgen. Auf dem Sattel geht es entlang nach Rothenberg. Ein paar Kilometer geht es noch flach dahin, bevor wir eine schöne Abfahrt nach Hirschhorn am Neckar mit der Burg haben. Am Neckar entlang geht es dann zu unserem Ziel Eberbach.
Ca. 50 km
Anspruch: mittel

Leistungen:
– Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
 Fahrradtransport im Spezialanhänger
– 1 x Halbpension im 3-Sterne City Hotel Mark Michelstadt
– Radreisebegleitung
– Kaffee und Kuchen bei der Anreise
 
Reise-Nr.: ODEN0826

Termin: 26.08.-27.08.17
Reisepreis:                     139,00 €
Einzelzimmerzuschlag:   4,00 €
Mindestteilnehmerzahl: 15 PersonenWir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Hier können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur Versicherung abschließen.
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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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Tel: 09203 / 688 515