Wandern am Rheinsteig

23. Jun. - 25. Jun. 2017
Busreisen

1. Tag: Anreise auf der Autobahn über Bamberg – Würzburg – Frankfurt am Main nach Rüdesheim am Rhein. Oberhalb von Rüdesheim steigen wir auf den Wanderweg „Rheinsteig“ ein. Der Wanderweg führt uns noch ein wenig hinauf zum Niederwalddenkmal. Hier hat man eine herrliche Aussicht in das Rheintal mit Rüdesheim und Bingen. Weiter geht es vorbei am Jagdschloss Niederwald, welches heute als Hotel genutzt wird. Nun geht es bergab nach Assmannshausen, wo wir übernachten werden. Unser Hotel ist das 3-Sterne Komfort-Hotel „Unter den Linden“ (https://www.hotel-unter-den-Linden.com).

Ca. 8-10 km

Ca. 137 hm

2. Tag: Nach einem kräftigen Frühstück starten wir auf dem Rheinsteig in Richtung Lorch. Der Weg führt uns hinauf zum Assmannshauser Höllenberg. Hier wachsen Assmannshausen berühmte Rotweine. Weiter geht es dann auf dem Panoramaweg in Richtung Lorch. Wir kommen am Aussichtspunkt Georgs Ruh vorbei. Hier hat man einen herrlichen Blick auf die Burgen Rheinstein, Reichenstein und Sooneck. Nun geht es langsam wieder abwärts nach Lorch. Wer möchte, kann noch eine Runde über Lorchhausen und wieder zurück nach Lorch drehen. Mit dem Schiff geht es dann zurück nach Assmannshausen.

Ca. 16-21 km

Ca. 410 hm / 620 hm

3. Tag: Nach dem Verladen des Gepäcks fahren wir mit dem Bus nach Rüdesheim. Von hier starten wir unsere letzte Wanderung. Es geht hinauf über Windeck und vorbei an dem Kloster „Unsere liebe Frau Nothgottes“. Der Weg führt uns weiter zum Franziskanerkloster „Marienthal“. Unser Ziel ist die Ortschaft Johannisberg mit dem Schloss mit der Schlossschänke und dem ehemaligem Kloster (heute Hotel). Hier treffen wir den Bus und fahren wieder zurück nach Hause auf der Anfahrtsstrecke.

Ca. 8 km

Ca. 225 hm

Leistungen:
– Fahrt im bequemen Reisebus mit Klimaanlage und WC
– 2 x Halbpension im 3-Sterne Hotel Unter den Linden in Assmannshausen
– Schifffahrt Lorch – Assmannshausen
– Wanderbegleitung
 
Reise-Nr.: RHEI0623

Termin: 23.06.-25.06.17
Reisepreis:                      275,00 €
Einzelzimmerzuschlag:   20,00€
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

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  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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