Ostern im Elsass

14. Apr. - 17. Apr. 2017
Busreisen

1. Tag: Anreise über die Autobahn Nürnberg – Heilbronn – Karlsruhe nach Straßburg, die Hauptstadt der elsässischen Region. Bekannt ist Straßburg vor allem durch den Sitz des Europaparlamentes. Doch neben diesem modernen Gebäude hat Straßburg natürlich sehr viele Fachwerkhäuser. Bei einer Stadtführung lernen sehenswerte Orte wie den Münsterplatz, das Gerberviertel und das Europaviertel kennen. Nach einem Aufenthalt fahren wir weiter nach Gueberschwihr zu unserem Hotel Relais de Vignoble (https://www.relaisduvignoble.com) Das ***Hotel mit eigenem Weingut ist umringt von Weinbergen. Hier hat man einen Panoramablick auf die Vogesen, den Elsass und den Schwarzwald.

2. Tag: Nach dem Frühstück starten wir zu einer Stadtführung mit Reiseleitung in dem schönen Städtchen Colmar. Sehenswürdigkeiten wie die Markthalle, das Pfisterhaus und „Petite Venise – Klein-Venedig“ wollen von Ihnen erkundet werden. Anschließend haben Sie dann den Rest des Tages zur freien Verfügung. Es warten 2 Frühlings- und Ostermärkte auf Ihren Besuch. 70 Aussteller  bieten typische, handwerklich hergestellte, mit großer Sorgfalt ausgewählte und zur Jahreszeit passende Produkte aus der Region an. Auf diesen Märkten finden Sie Blumen und Pflanzen, Beauty-Produkte, Schmuck, Spielsachen, Tischdekoration, Keramikwaren, Steingut und jede Menge Geschenkideen ebenso wie  kulinarische Leckerbissen, ausgezeichnete Weine, Märzenbiere und eine reiche Auswahl an Wurst- und Käsespezialitäten aus der Region zum Probieren und Mit-nach-Hause-nehmen. Speziell für das Osterwochenende finden Sie hier natürlich auch eine große Auswahl an kunstvoll dekorierten Schokoladenhasen und Schokoladeneiern und das traditionelle Lamala. Anschließend Rückfahrt zum Hotel. Nach dem Abendessen spazieren wir zu einem Weinkeller, wo wir bei einer Weinprobe die elsässischen Weine verkosten können.

3. Tag: Heute starten wir zu einem Ausflug entlang der elsässischen Weinstraße mit den Orten Obernai, Bergheim, Riquewihr und Ribeauville. Die schönen Fachwerkorte werden in der Osterzeit mit Blumen und wunderschönen Frühlingsdekoration heraus geputzt. In manchen Orten werden während der Osterzeit Frühlingsmärkte stattfinden, wo man Spezialitäten des Elsass probieren kann. Bei schönem Wetter machen wir einen Abstecher zur Hohkönigsburg. Von dort aus kann man bei klarer Sicht bis zu den Berner Alpen schauen. Anschließend Rückfahrt zu unserem Hotel.

4. Tag: Nach dem Verladen des Gepäcks fahren wir mit dem Bus in den malerischen Ort Wissemburg im Nordelsass. Hier machen wir einen kurzen Besichtigungsstopp. Weiter geht es nach Deutschland und durchs Deutsche Weintor bei Schweigen-Rechtenbach. Wir fahren ein Stück auf der Deutschen Weinstraße entlang und gelangen in die historische Kaiserdomstadt Speyer am Rhein. Hier legen wir unsere Mittagspause ein, bevor wir den Rest der Heimreise antreten.

Leistungen:
– Fahrt im Reisebus mit Klimaanlage und WC
3 x Halbpension im ***Weinhotel Relais de
Vignoble in Gueberschwihr
– Stadtführung in Straßburg
– Stadtführung in Colmar
– Weinprobe
– Ausflüge lt. Programm

Termin:         14.04.-17.04.17
Reise-Nr.:     ELSA0414
Reisepreis:                          425,00 €
Einzelzimmerzuschlag:  39,00 €
Mindestteilnehmerzahl:   15 Personen
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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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