Steierischer Weihnachtsmarkt in Graz

27. Nov. - 28. Nov. 2016
Busreisen

Steirischer Weihnachtsmarkt in Graz

Weihnachtlicher Lichterglanz, stimmungsvolle Adventmärkte, die überdimensionale Eiskrippe, ein leuchtender Adventkalender am Rathaus – das ist Graz in der Vorweihnachtszeit. Erleben Sie Graz zur „5. Jahreszeit“ und lassen Sie sich von einer einzigartigen Atmosphäre der Christkindlmärkte der Steiermark verzaubern!

1. Tag: Anreise auf der Autobahn Bayreuth – Regensburg – Passau – Wels – Pyhrnautobahn nach Graz zu unserem Hotel Austria Trend Graz (www.austria-trend.at). Der restliche Tag steht zur freien Verfügung. Besuchen Sie die Weihnachtsmärkte, bestaunen Sie die überdimensionale Eiskrippe, die Rathausprojektion und den Grazer Krippenweg. Versäumen Sie auf keinen Fall den Krampus- und Perchtenlauf. Furchterregend ziehen die schaurigen Krampus- und Perchtengruppen zwischen 16.00 und 18.00 Uhr mit Glockenläuten, Feuershow und lautem Gebrüll vom Amtshaus über die Stubenberggasse – in die Herrengasse – zum Hauptplatz – und verwandeln die Grazer Innenstadt zwei Stunden lang in einen Hexenkessel.

2. Tag: Nach dem Frühstück starten wir unsere Stadtführung mit Reiseleitung. Anschließend haben Sie noch Gelegenheit für einen Aufenthalt in der Innenstadt, bevor wir gegen 14.00 Uhr die Heimreise antreten.

Leistungen:
– Fahrt im Reisebus WC und Klimaanlage
– 1 x Übernachtung / Frühstücksbuffet im ****Austria Trend Hotel Graz
– Stadtführung mit Reiseleitung
Reise-Nr.: GRAZ1127
Termin: 27.11.- 28.11.16
Reisepreis: 129,00 €
Einzelzimmerzuschlag: 30,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Hier können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur Versicherung abschließen.
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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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