Entspanntes Radeln um den Bodensee (z. Zeit ausgebucht).

1. Jul. - 3. Jul. 2016
Radreisen

1. Tag: Anreise auf der Autobahn über Nürnberg und Ulm an den Bodensee nach Meersburg. Wir radeln am Ufer entlang durch Immenstaad nach Friedrichshafen (Zeppelinstadt). Weiter geht es über Langenargen mit der „kleinen Golden Gate Brücke“ nach Lindau mit der Insel Lindau. Die mittelalterliche Altstadt auf der Insel mit den historischen Gebäuden und der berühmten Hafeneinfahrt lädt zum Entdecken ein. Wir radeln weiter über die Grenze nach Österreich zu unserem Hotel Seeblick (www.seeblick.cc) in Hörbranz.

Ca. 55 km

2. Tag: Ab Hotel radeln wir zurück zum Bodenseeradweg und weiter nach Bregenz (Festspielstadt). Bei Hard überqueren wir den von den Schweizer Alpen kommenden Rhein und gelangen so in die Schweiz zur Hafenstadt Rorschach. Durch gepflegte kleine Dörfer radeln wir am Seeufer entlang und gelangen ins deutsche Konstanz, die größte Stadt am Bodensee. Hier erwartet uns der Bus. Mit der Fähre Konstanz – Meersburg überqueren wir den See und fahren dann zurück zum Hotel.

Ca. 70 km

3. Tag: Wir verladen das Gepäck und fahren mit dem Bus Unteruhldingen zum Pfahlbaumuseum. Unsere Radtour führt am Ufer des Überlinger Sees entlang nach Bodman und weiter zum Untersee nach Radolfzell. Unser Ziel ist der schöne Ort Stein am Rhein in der Schweiz mit seinem gut erhaltenen Altstadtkern. Heimreise mit dem Bus über Singen – Stuttgart – Nürnberg nach Bayreuth / Kulmbach

Ca. 55 km

Leistungen:
– Fahrt im Reisebus mit Klimaanlage und WC
– Fahrradtransport im Spezialanhänger
– 2 x Halbpension im Hotel Seeblick in Hörbranz
– Fährüberfahrt Konstanz-Staad – Meersburg
– Radreisebegleitung
– Kaffee und Kuchen bei der Anreise

Reise-Nr.: BODE0427
Termin: 01.07.-03.07.16
Reisepreis: 275,00 €
Einzelzimmerzuschlag: 20,00 €

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


POMPER REISEN GmbH
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