Breslau – Stadt der 100 Brücken

8. Apr. - 9. Apr. 2017
Busreisen

1. Tag: Anreise auf der Autobahn über Bayreuth – Hof – Dresden – Bauzen nach Polen in die Stadt Breslau. Die ehemalige Hauptstadt Schlesiens gilt als eine der schönsten Städte Polens. Die Stadt wurde im Zweiten Weltkrieg fast vollständig zerstört und mustergültig wieder aufgebaut. Sie haben erst mal Zeit die Stadt auf eigene Faust zu erkunden. Breslau MarktplatzBreslau ist auch für Shopping-Liebhaber geeignet, denn es bietet vom modernen Einkaufszentrum bis hin zum traditionellen Geschäft alles was das Shopping-Herz begehrt. Übernachten werden wir im 4-Sterne Hotel Qubus (https://www.qubushotel.com). Das Hotel liegt direkt im Zentrum der Altstadt. Rund herum sind viele Restaurants und Bars angesiedelt. Erleben Sie Breslau bei Nacht. Breslau RathausAuch das Hotel selbst besitzt ein Restaurant und eine Bar.

2. Tag: Nach dem Frühstück treffen wir unserer Reiseleitung zu einer Stadtführung. Hierbei lernen Sie die geschichtsträchtige Stadt näher kennen. Breslau wurde von verschiedenen Kulturen geprägt. Neben dem Hauptplatz, genannt „der Ring“ mit seinen vielen bunten Bürgerhäusern und dem Rathaus, ist die Aula Leopoldina – der wohl schönste Barocksaal Europas – ein absolutes Highlight. Diesen können Sie im Rahmen der Stadtbesichtigung mit bestaunen. Danach bleibt Ihnen genügend Zeit für eine Mittagspause in der Stadt. Die Heimreise treten wir gegen 14 Uhr an.

Leistungen:

– Fahrt im Reisebus mit Klimaanlage und WC
– 1x Übernachtung / Frühstücksbuffet im 4**** Qubus Hotel in Breslau
– Stadtführung

Reise-Nr.:   BRES0408
Termin:  08.04.-09.04.17
Reisepreis:  129,00 €
Einzelzimmerzuschlag:  33,00 €

Mindestteilnehmerzahl:   20 Personen

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Wichtige Hinweise zu unseren Reiseangeboten

1. Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
5.1. PRG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PRG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PRG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PRG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-geführt wird.
d) Haben sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat PRG den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von min-destens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von -weniger als zwei Tagen
die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir den Kunden davon zu unterrichten.Die Mindestteilnehmerzahl bei Mehrtagesfahrten liegt bei 15 Reiseteilnehmern und bei den Tagesfahrten bei 20 Reiseteilnehmern.

2. Zahlungsmodalitäten:
2.1 PRG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an-nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebe-ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


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